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Annullierung:

Wir verlangen eine Anzahlung von 50% des Gesamtbetrags um mit der Arbeit zu beginnen. Im Fall einer Annullierung durch den Kunden wird das Geld nicht zurückerstattet. Wenn NIP selbst aus irgendeinem Grund annullieren muss, wird dem Kunden der volle Betrag zurückerstattet.

Ein Verantwortlicher wird Ihnen per E-Mail, Telefon oder Fax, ganz wie Sie es wünschen, antworten und Ihnen innerhalb einer Stunde während der Werktage einen Kostenvoranschlag schicken. Er oder sie wird Ihr Projekt sowie Ihre Vorstellungen mit Ihnen besprechen und Ihnen unsere Regeln bezüglich der Qualitäts-und Vertraulichkeitsrichtlinien erklären. Wenn Sie unseren Tarifen und Konditionen zustimmen, beginnen wir sofort mit der Arbeit! Von Erstkunden verlangen wir eine Anzahlung von 25% im Voraus, die im Fall einer Annullierung nicht zurückerstattet wird.

Sollte es Ihnen Schwierigkeiten bereiten, die Dokumente per E-Mail zu schicken, können Sie diese auch per Fax an die Nummer +33 (0)1 43 37 11 46 schicken. Füllen Sie dieses Formular aus, und senden Sie es als Deckblatt des Fax.

Verkaufsbedingungen

  • Alle Übersetzer arbeiten unter strenger Vertraulichkeit mit den ihnen ausgehändigten Dokumenten.
  • Bevor die eigentliche Arbeit beginnt, werden zuerst die Wörter für einen Kostenvoranschlag gezählt. Das Textverarbeitungsprogramm ergibt eine genaue Angabe der Wortanzahl, nachdem die Arbeit erledigt ist. Die Anzahl der Wörter der Ausgangssprache kann mit der der Zielsprache variieren. Zum Beispiel, es ist im diesem Gebiet bekannt, dass ein französischer Text ungefähr 20 % mehr Wörter beinhaltet als ein englischer Text. Im Durchschnitt zählen fünf Wörter als eins.
  • Jede Übersetzung erfolgt durch einen professionellen Übersetzer, wird von einem zweiten zur Korrektur gelesen und eine dritte Person überprüft die Rechtschreibung, jede Zahl und jeden Eigennamen. Wenn, entgegen aller unserer Bemühungen, sich ein Fehler einschleichen sollte oder ein unpassender Ausdruck verwendet wurde, werden wir selbst:
    1. jeden Fehler sofort und ohne Extrakosten korrigieren.
    2. Ihnen symbolisch für jeden Fehler bezüglich einer Zahl oder eines Eigennamens 2 Euro zurückerstatten. Das liegt nicht in der Verantwortung des Übersetzers.
  • In einem Streitfall erfolgt die Bewertung der Fehler von einer neutralen und kompetenten dritten Person, die eine für alle zufriedenstellende Lösung finden wird.
  • Änderungswünsche des Kunden in letzter Minute, die nicht mit den Fehlern im Text zusammenhängen, können von unserer Sekretärin für 40 Euro pro Stunde korrigiert werden.
  • Fehler, Korrekturen und Änderungen in der Übersetzung zählen unter keinen Umständen als ein Grund für eine Verspätung, Preisnachlass, Zahlungsverweigerung oder als ein Vorwand, um eine Entschädigung zu erhalten.
  • Wenn nicht anders festgelegt, liegt unsere allgemeine Frist für die Bezahlung aller Rechnungen bei 30 Tagen nach Lieferung. Bei nicht beglichenen Rechnungen nach 2 Monaten nach der Lieferung erhöht sich der Betrag automatisch um 10 %. Alle zwei Monate erhöht er sich um weitere 10 %. Wir arbeiten nicht mit Kunden, die ihre Rechnungen nicht innerhalb von zwei Monaten begleichen.
  • Geistiges Eigentum. Einschränkungsklausel.
    Sie und Ihre Kunden erklären sich bereit, sich in keinem Fall, direkt oder indirekt, mit den von uns genannten Übersetzern oder Dolmetschern in Verbindung zu setzen, mit Ihnen zusammen zu arbeiten und uns dabei zu übergehen. Sie willigen ein, deren Dienste als bezahlte Angestellte oder Freiberufler nicht zu nutzen. Sie sollten sie niemals als Übersetzer, Dolmetscher oder Berater nutzen, ohne unsere schriftliche Einwilligung, selbst wenn es Ihnen angeboten wird. Sie willigen ebenfalls ein, uns nicht zu übergehen, indem sie sich an eine andere Partei wenden, um die von uns vorgestellten Personen zu kontaktieren oder damit sie mit Ihren Kunden zusammenarbeiten. Jeglicher Versuch deren Dienstleistungen ohne unser Wissen und Einverständnis zu nutzen wird als Vertrauensbruch angesehen, als eine Verletzung des geistigen Eigentums und hat eine Strafe mit Schadensersatz zur Folge.
  • Gemäß der derzeitigen Gesetzgebung, bleibt das Urheberrecht der Übersetzung das ausschließliche Recht des Übersetzers. Im Falle einer Veröffentlichung muss der Herausgeber den Übersetzer informieren. Der Text muss "Copyright translation by Paris International" beinhalten. Die Patentgebühren des Übersetzers werden zwischen 10-15% gehandelt, wenn es Geldeinnahmen gibt.